Robert-Bosch-Berufskolleg
der Stadt Dortmund
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Berufliche Weiterbildung in der Fachrichtung Medizintechnik
in Vollzeitform (2 Jahre) oder in Teilzeitform (4 Jahre)
Die berufliche Erstausbildung im Bereich der Medizintechnik findet in der dreijährigen Berufsfachschule statt.
Die Staatlich geprüften Medizintechniker/innen arbeiten in Krankenhäusern, bei Service- und Herstellerfirmen. Sie weisen die Anwender in den sachgemäßen Betrieb medizintechnischer Geräte und Anlagen ein und schulen sie. Bei der Beschaffung sind sie sowohl Ansprechpartner für Ärzte und Ärztinnen als auch für Pflege- und Verwaltungspersonal.
In Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen stellen sie die Medizinprodukte auf, nehmen sie in Betrieb und führen den Service durch. Sie bedienen und warten die Geräte und halten sie instand. Bei Störungen analysieren und beheben sie diese. Sie sind für die fristgerechten sicherheitstechnischen Kontrollen und die Dokumentation zuständig.
Aufgabenschwerpunkte im Krankenhaus können z.B. sein:
Im ersten Jahr der Vollzeitform werden schwerpunktmässig Grundlagen in Sprache, Naturwissenschaften, Datenverarbeitung und Medizinkenntnisse vermittelt.
Im zweiten Jahr erfolgt verstärkt die Fachbildung im fachrichtungsbezogenen Bereich, speziell in den Prüfungsfächern. Innerhalb dieses Zeitrahmens muss eine 5-wöchige Projektarbeit erstellt und präsentiert werden.
In der Teilzeitform wird die Stundentafel entsprechend auf 4 Jahre verteilt:
In die Fachschule für Technik kann aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt und nachweist:
Dem Antrag auf Aufnahme in die Fachschule für Technik sind beizufügen:
Hier finden Sie Hinweise zur Anmeldung und Einschulung.
Die Fachschule für Technik des Robert-Bosch-Berufskollegs bietet ihren Schülern und Schülerinnen einen freiwilligen Zusatzunterricht in Berufs- und Arbeitspädagogik an. Dieser Unterricht erfolgt gemäß der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) aus dem Jahre 2009. Er schließt mit der Ausbildereignungsprüfung vor der IHK ab.
Eine Förderung des Fachschulbesuchs gemäß §34 AFG ist möglich.
Das Robert-Bosch-Berufskolleg als staatliche Fachschule erhebt keine Lehrgangsgebühren. Während der Weiterbildung fallen für die Teilnehmer/innen Lernmittelkosten (z.B. für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur), Kosten für Lehrgänge und Exkursionen an.
Technikerausbildungen zählen zu Weiterbildungen, die gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell durch das sog. "Meister-BAföG" gefördert werden können. Darüber hinaus können Teilnehmer/innen monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten.
Näheres ist bei der zuständigen Arbeitsagentur zu erfragen.
Ansprechpartner: Herr Piepenbrink