Robert-Bosch-Berufskolleg

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Fachrichtung Technik - Schwerpunkt Elektrotechnik

Im Rahmen dieser Ausbildungsgänge werden in einer zweijährigen Vollzeitform der schulische Teil der Fachhochschulreife und erweiterte berufliche Kenntnisse erworben. Die Fachhochschulreife wird bei Nachweis eines entsprechenden halbjährigen Praktikums oder einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung zuerkannt.

Ein Teil des Praktikums wird bereits während der Schulausbildung abgeleistet.

Die Ausbildung vermittelt fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse und Fertigkeiten und fördert Leistungsbereitschaft, Selbstständigkeit, Kooperationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und kreatives Problemlösungsverhalten. Dabei eignen sich die Schülerinnen und Schüler die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Lern- und Arbeitstechniken an.

Der Erwerb der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule (FH) oder  in einem integrierten Studiengang an einer Gesamthochschule (GH).

Dauer und Aufnahmevoraussetzung

  • 2 Jahre
  • Mittlerer Schulabschluss oder Qualifikationsvermerk (G8-Abitur)

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt in den ersten Februarwochen eines jeden Jahres (bitte genaue Termine unter www.schueleranmeldung.de entnehmen).

Nach der Online Anmeldung ist eine persönliche Anmeldung mit Abgabe folgender Unterlagen am Robert-Bosch-Berufskolleg erforderlich (bitte Öffnungszeiten des Sekretariats beachten):

  • Anmeldeformular (als pdf-Datei aus www.schueleranmeldung.de)
  • das Versetzungszeugnis in die Klasse 10
  • das Halbjahreszeugnis der Klasse 10 bzw. Abschlusszeugnisse
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • ein aktuelles Lichtbild

(Hinweis: Zeugniskopien sind in beglaubigter Form einzureichen oder als Kopie und Original vorzulegen.)

Sollte die Zahl der Bewerber die Zahl der Ausbildungsplätze überschreiten, findet ein Auswahlverfahren statt.

Schulgeld und Lernmittelkosten

Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit im Rahmen der Bestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen. Die berufsbezogene Ausbildung erfordert jedoch zusätzliche Lernmittel, die von den Auszubildenden zu tragen sind. Fahrtkosten werden anteilig erstattet, wenn die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Schule mehr als 5 km beträgt.
Die Schülerinnen und Schüler haben bei entsprechenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG). Auskunft darüber erteilt das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Dortmund:

Leopoldstr. 16
44147 Dortmund


Schulministerium
Stadt Dortmund

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