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Leistungsbewertung im Online-Unterricht

Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 hat das Ministerium für Schule und Bildung folgende Regelung getroffen: „Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.“

Daraus ergibt sich:

  • Leistungen, die während des Distanzlernens erbracht werden, sind in der Bewertung zu berücksichtigen.

  • Inhalte des Unterrichts über Distanz sind relevant für Klassenarbeiten.

  • Klassenarbeiten sollen im Präsenzunterricht geschrieben werden. Ist dies nicht möglich, so sind andere Formen der Leistungsbewertung möglich.

Welche Formen in Ihrem Bildungsgang/Fach/Lernfeld vorgesehen sind, erläutert Ihnen die unterrichtende Lehrkraft.

Leistungsbewertung im Präsenzunterricht

Informationen hierzu erhalten Sie von der unterrichtenden Lehrkraft und im Leistungsbewertungskonzept der Schule.

 




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