Robert-Bosch-Berufskolleg

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Corona-Verdachtsfälle am Robert-Bosch-Berufskolleg

In diesem Schuljahr gibt es aktuell am Robert-Bosch-Berufskolleg von 2.984 Schüler*innen und 116 Lehrkräften

  • bestätigte Fälle: 3
  • Verdachtsfälle: 0 Schüler*innen in häuslicher Quarantäne
  • Genesene: 10

Stand: 22.09.2021

Betroffene Klassen/Schüler*innen werden vorsorglich im Distanzunterricht unterrichtet.

Sobald Testergebnisse zu Verdachtsfällen durch das Gesundheitsamt zurückgemeldet werden, erhalten betroffene Klassen/Schüler*innen weitere Informationen.

Alle Schüler*innen und Auszubildenden sind im Falle einer häuslichen Quarantäne zur Teilnahme am Distanzunterricht bzw. zur Erarbeitung der gestellten Aufgaben über unsere Lernmanagementsoftware verpflichtet. Die dort erbrachten Leistungen werden bewertet und fließen in die Gesamtnote ein.

Neue Hygieneverordnung

Mit der Pressemitteilung der Landesregierung vom 28.08.2020 wurden wir alle über die Entscheidung zur neuen Hygieneverordnung an Schulen informiert.

Mit der Pressemitteilung der Landesregierung vom 28.08.2020 wurden wir alle über die Entscheidung zur neuen Hygieneverordnung an Schulen informiert. Ab dem 26.10.2020 wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) im Unterricht und am Sitzplatz wieder eingeführt. Diese gilt zunächst bis zum 22.12.2020. Das Tragen einer MNB auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude ist weiterhin verpflichtend.

Allgemeine Hinweise zum Unterricht

Schülerinnen und Schüler, die kein digitales Endgerät zur Mitarbeit im Unterricht zur Verfügung haben, melden sich bitte schnellstmöglich bei ihren Klassenlehrer*innen per E-Mail. 

Grundsätzlich werden im Distanzunterricht keine Klassenarbeiten geschrieben. In besonderen Fällen werden die Lerngruppen individuell informiert.

Kurzzeit-Praktika finden derzeit nicht statt. Für die betroffenen Klassen findet Distanzunterricht nach Stundenplan statt. Ob und wie das Praktikum verschoben wird, erfahren Sie von Ihren Klassenlehrer*innen. 

Langzeit-Praktika, die über das ganze Schuljahr stattfinden, werden weiterhin durchgeführt.

Hinsichtlich der Erstellung von Projektarbeiten erhalten Sie von der zuständigen Lehrkraft Hinweise zum weiteren Vorgehen.

Selbsttests an der Schule

Ab Dienstag, 23.03.2021, werden in unserer Schule die freiwilligen Selbsttests durchgeführt.

Gemäß den Vorgaben des MSB finden die Testungen zu Beginn des Unterrichts im Präsenzunterricht der jeweiligen Lerngruppen statt. Die Testung ist verpflichtend.

Die Selbsttests führen die Schüler*innen unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften selbst durch. Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten. 

Jede bzw. jeder Auszubildende und Schüler*in im Präsenzunterricht darf sich einmal in der Schule selbst testen. Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, so gilt dies noch nicht als positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, wohl aber als begründeter Verdachtsfall. Die Person wird daraufhin umgehend isoliert und die Schulleitung wird informiert. Nach dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales muss die betroffene Person, bzw. bei Minderjährigen deren Eltern, umgehend von zu Hause aus Kontakt mit einem Arzt aufnehmen. Volljährige werden daher nach Hause geschickt, bei Minderjährigen werden die Eltern informiert. Die betroffenen Personen können nur mit einer Bescheinigung über einen negativen Corona-PCR-Test wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. 

Weitere Informationen und Details zum Ablauf bzw. Terminierung folgen über die zuständigen Lehrkräfte.

Hier finden Sie die detaillierten Informationen aus dem MSB.


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