Robert-Bosch-Berufskolleg

der Stadt Dortmund

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In der Fachschule für Technik wird die Ausbildung zum(r) staatlich geprüften Techniker(in) in Teilzeitform in der Fachrichtung Informatik mit dem Schwerpunkt Technische Informatik angeboten.

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staatlich geprüften Techniker(in)

in der Fachrichtung Informatik mit dem Schwerpunkt Technische Informatik

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in Teilzeitform innerhalb von 4 Jahren, der Unterricht findet an drei Abenden in der Woche an den Tagen Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 18:00 Uhr bis 21:15 Uhr statt.

Inhalte

Eine Übersicht über die Stundentafel, mögliche Lerninhalte sowie Hinweise zu den Prüfungsfächern und der Projektarbeit erhalten Sie hier.

Abschluss

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Informatik zu führen. Gleichzeitig wird die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn eine zusätzliche Prüfung in einem von der Bildungsgangkonferenz festgelegten Fach erfolgreich abgeschlossen wird. (Die Festlegung erfolgt rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2004/05)

Ausbildereignung

Die Fachschule für Technik des Robert-Bosch-Berufskollegs bietet ihren Schülern und Schülerinnen einen freiwilligen Zusatzunterricht in Berufs- und Arbeitspädagogik an. Dieser Unterricht erfolgt gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung und schließt mit der Ausbildereignungsprüfung vor der IHK ab.

Aufnahmebedingungen

(1) In die Fachschule wird aufgenommen, wer mindestens

  1. den Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Landes- oder Bundesrecht und
  2. den Berufsschulabschluss, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand und
  3. eine Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr, die auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann, nachweist. Die einjährige Berufstätigkeit wird in Fachschulen mit 2.400 Unterrichtsstunden und 1.200 Stunden Praxis in Form eines gelenkten Praktikums während des Fachschulbildungsganges abgeleistet.

(2) In die Fachschule kann abweichend von Absatz 1 auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist. Auf die Berufstätigkeit kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.

(3) Den Bildungsgang können auch Studierende besuchen, die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden, wenn der Unterricht in den beteiligten Bildungsgängen inhaltlich verknüpft wird. Die erforderliche Berufstätigkeit muss bei der Zulassung zum Fachschulexamen nachgewiesen werden (§ 9 Abs. 8).

Neue Prüfungsordnung seit dem Schuljahr 2004/2005

Im Rahmen der gültigen Prüfungsordnung ist es möglich, bereits in anderen Bildungsgängen erworbene berufliche Qualifikationen auf die im Bildungsgang angestrebte Gesamtqualifikation anzurechnen. Die Anerkennung erfolgt durch die Schulleitung.

Von den Unterrichtsstunden des fachrichtungsübergreifenden und des fachrichtungsbezogenen Lernbereichs können nach Maßgabe der Richtlinien und Lehrpläne bis zu 20 v.H., j edoch nicht mehr als 480 Unterrichtsstunden, als betreute und durch Lehrkräfte vor- und nachbereitete andere Lernformen (Selbstlernphasen) organisiert werden.

Förderung

Eine Förderung des Fachschulbesuchs gemäß §34 AFG ist möglich. Näheres ist beim zuständigen Arbeitsamt zu erfragen.

Leider kann dieser Ausbildungsgang zur Zeit nicht angeboten werden.

Ansprechpartner: Herr Mölleken


Schulministerium
Stadt Dortmund

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